Diese Methode ist bei isolierten, kleinen (< 2 cm²), gut abgrenzbaren Knorpelläsionen mit erhaltener, subchondraler Knochenschicht angezeigt. Bei diesem regenerativen Verfahren werden arthroskopisch kleine Löcher in das Defektareal „gepickt“, aus denen dann mesenchymale Stammzellen einwandern und ein Regeneratknorpelgewebe bilden.
Dieses Verfahren wird bei größeren, symptomatischen Knorpeldefekte v.a. des Kniegelenkes angewendet. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um ein zweizeitiges Verfahren. Zunächst werden in einem ersten arthroskopischen Eingriff Knorpelzellen aus einem minderbelasteten Randbereich des Kniegelenks entnommen. Diese werden im Labor angezüchtet, vermehrt und bereits in vitro auf eine biphasische Matrix aufgebracht. Dieses dreidimensionale Konstrukt wird ca. 3 Wochen später in einem zweiten operativen Eingriff minimalinvasiv in den Knorpeldefekt transplantiert. Mit diesem Verfahren können Defektgrößen bis ca. 14 cm² therapiert werden. Ist der darunterliegenden Knochen ebenfalls betroffen, so kann der Defektgrund zunächst mit körpereigener (autologer) Knochenspongiosa unterfüttert werden. Anschließend werden die Knorpelzellen darüber implantiert.